|
Babysitter
Hast du den Rotkreuz Babysitter Kurs besucht und möchtest gerne in einer Familie die Kinder betreuen?
Zu deinen Aufgaben gehören: Wickeln, Pflege, Zubereiten von Mahlzeiten, "schöppeln", "ins Bett bringen", Beschäftigung und Spiel.
- Der Babysitter passt sich den Wünschen der Eltern an und unternimmt nichts aus eigener Initiative (Behandlung, Medikamente usw.)
- Der Babysitter wäscht das von ihm gebrauchte Geschirr, macht die Betten der Kinder, ordnet die Kleider und beseitigt die schmutzigen Windeln.
- Bei Rückkehr der Eltern informiert er diese über das Geschehen während ihrer Abwesenheit.
Anmeldeformular Rotkreuz Babysitting (für Babysitter) > Broschüre Babysitter-Vermittlung >
Vermittlerin Susi Trachsler Hanfünt 6a, 8207 Schaffhausen Tel. 052 643 56 74 / E-Mail susi.trachsler@shinternet.ch

| |
Eltern
Möchten Sie Ihr Kind/Ihre Kinder während der Abwesenheit einem Babysitter anvertrauen?
Die Vermittlerin des Roten Kreuzes Schaffhausen nimmt spätestens 48 Stunden im Voraus Anfragen für einen Einsatz eines Babysitters entgegen (eine Garantie für die Vermittlung kann nicht übernommen werden).
Einsatz des Babysitters
- Dem Babysitter ist eine Kontaktadresse mit Telefonnummer zu hinterlassen unter der sicher jemand erreichbar ist, idealerweise die Natelnummer der Eltern.
- Dem Babysitter dürfen keine über seine Kompetenzen hinaus gehende Arbeiten aufgetragen werden (siehe Verpflichtungen des Babysitters).
- Bei verspäteter Heimkehr der Eltern ist der Babysitter sofort zu benachrichtigen.
Entschädigung Babysitter - unsere Empfehlung Babysitter bis 14 Jahre mind. CHF 8.00 pro Stunde plus Fahrspesen Babysitter ab 14 Jahre mind. CHF 10.00 pro Stunde plus Fahrspesen
Kosten Vermittlung Für Mitglieder des Roten Kreuzes Schaffhausen ist die Vermittlung gratis. Für Nichtmitglieder wird eine Vermittlungsgebühr von CHF 40.00 erhoben.
Anmeldeformular Rotkreuz Babysitting (für Eltern) > Broschüre Babysitter-Vermittlung >
|